Zwangsversteigerung abwenden – Immobilie retten
Es ist nie zu spät, die richtige Entscheidung zu treffen. Wir haben viele Jahre Erfahrung in der
Immobilienrettung und können auch Ihnen helfen!
Soforthilfe anfordern
Finanzielle Engpässe überwinden
Ob Jobverlust, Trennung oder Krankheit: Viele Menschen geraten durch plötzliche Lebenswendungen unerwartet in finanzielle Schwierigkeiten. Das Geld schwindet, die Zahlungsverpflichtungen bleiben. Schnell türmen sich offene Rechnungen und Gläubiger machen Druck.
Wichtig ist, dass Sie in solchen Situationen einen kühlen Kopf bewahren. Schieben Sie die Probleme keinesfalls auf die lange Bank, sondern suchen Sie entschlossen nach Lösungen. Vertrauen Sie auf die Unterstützung von Spezialisten, um Ihre Immobilie vor der Zwangsversteigerung zu bewahren. Denn gemeinsam finden wir einen Ausweg.
Zusammenarbeit auf Augenhöhe
Unsere Beratung folgt einem klaren Prinzip: Erst zuhören, dann helfen. Wir möchten Sie und Ihre Geschichte kennenlernen, um den optimalen Lösungsweg einzuschlagen. Dazu möchten wir im unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch mehr über Ihre Situation erfahren. Vorab erfassen wir nur zentrale Kontaktdaten. Anschließend betrachten wir Ihre individuellen Möglichkeiten.
Ausgangslage
Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre finanzielle Lage, aktuelle Darlehen und vorhandene Immobilien.
Lösungsansatz
Wir treten mit Gläubigern in Kontakt und erarbeiten eine langfristig solide Finanzierungslösung.
Umschuldung
Wir lösen Ihre bestehenden Verbindlichkeiten ab und fassen sie in einem optimal zusammengestellten neuen Darlehen zusammen.
Konsolidierung
Durch die Umschuldung sinkt die monatliche Belastung erheblich. Sie können Ihre Kreditraten wieder zahlen und bleiben Eigentümer Ihrer Immobilie.
Profitieren Sie von unserer Expertise
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Erfahren
Wir haben schon viele Immobilien vor der Zwangsversteigerung gerettet.
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Persönlich
Unsere Berater kümmern sich persönlich um Ihr Anliegen, vom ersten Kontakt bis zum Vertragsabschluss.
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Unverbindlich
In unseren unverbindlichen Beratungsgesprächen zeigen wir mögliche Lösungswege auf. Es entstehen keine Vorkosten.
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Transparent
Sie werden über alle Schritte informiert und treffen jede wichtige Entscheidung selbst.
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Günstig
Gemeinsam mit unseren zuverlässigen Partnern bieten wir Ihnen auch in schwierigen Situationen faire Konditionen.
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Flexibel
Wir finden Lösungen – auch ohne Eigenkapital und trotz negativer Schufa-Einträge.
FAQ
Häufige Fragen zum Thema Zwangsversteigerung
verhindern
Kann eine Zwangsversteigerung noch abgewendet werden?
Ja, eine Zwangsversteigerung lässt sich auch dann noch abwenden, wenn bereits ein Versteigerungstermin angesetzt ist. Entscheidend ist, dass offene Forderungen des bisherigen Kreditgebers mithilfe einer Umschuldung oder einer Neufinanzierung beglichen werden. So eine Neustrukturierung der Verbindlichkeiten ist fast immer möglich. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf: Wir beraten Sie unverbindlich und ohne Vorkosten.
Wie verläuft eine Zwangsversteigerung?
Der Ablauf einer Zwangsversteigerung ist im Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) klar geregelt. Alle Verfahren müssen verschiedenen formalen Anforderungen genügen.
Eine Zwangsversteigerung wird in der Regel durch den Gläubiger beantragt. Er versucht auf diesem Wege, seine Kosten zu decken und alle offenen Forderungen zu begleichen. Eine Zwangsversteigerung birgt allerdings viele Unwägbarkeiten – ihr Ausgang lässt sich kaum prognostizieren. Sowohl Schuldner als auch Gläubiger sind deshalb daran interessiert, eine Zwangsvollstreckung zu vermeiden. Nutzen Sie unsere Unterstützung, um eine Einigung herbeizuführen, von der alle Seiten profitieren.
Wie lange dauert es vom Gutachten bis zur Versteigerung?
Ist der Verkehrswert durch einen unabhängigen Sachverständigen ermittelt, wird ein Versteigerungstermin festgelegt. Wie viel Zeit zwischen der Verfahrenseröffnung und dem Versteigerungstermin liegt, hängt vom Bundesland und von den Kapazitäten der Behörden ab. In der Regel sind es 9 bis 12 Monate, aber auch Zeiträume von bis zu 2 Jahren sind möglich.
Was kann ich tun, wenn das Zwangsversteigerungsverfahren bereits eingeleitet ist?
Ein Zwangsversteigerungsverfahren wird erst eröffnet, wenn das zuständige Amtsgericht einem entsprechenden Antrag des Gläubigers zustimmt. Der Schuldner wird über die Eröffnung des Verfahrens informiert und hat anschließend 2 Wochen Zeit, um die offenen Forderungen zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist kommt es zu einer gerichtlichen Anhörung von Gläubiger und Schuldner. Lassen die Umstände eine günstige Prognose zu, kann das Gericht auch zu diesem Zeitpunkt noch eine einstweilige Einstellung des Verfahrens anordnen.
Lassen Sie diese Fristen deshalb nicht ungenutzt verstreichen. Wir haben schon viele Immobilien vor der Zwangsversteigerung gerettet, obwohl die Eigentümer ihre Lage für aussichtslos hielten. Nutzen Sie unsere Expertise und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin. Gemeinsam erarbeiten wir eine Lösung.